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Hexenjagd a la roumaine


Hexenjagd a la roumaine
Foto: flickr.com/miss_pink_26

Im Topf des Falls, der Rumänien zurzeit in der medialen Winterpause wie kaum ein anderer beschäftigt, schwimmen alle Zutaten eines Bestsellers - Stars nach Geschmack, ein Teelöffelchen Liebe, eine Prise Voodoo-Rituale auf Friedhöfen, dazu Hexen, Erpressung und Betrug. Um es kurz zu halten: Zwei selbsternannte Zauberinnen sollen mehrere Naive - darunter eben ein bekanntes Filmsternchen - betrogen und erpresst haben. Gutgläubige Frauen sollen in ihrem Liebeskummer den Hexen und ihrem fachkundigen Brimborium  auf den Leim gegangen und dann nach Strich und Faden ausgenommen worden sein. Die Masche der Hexen: zuerst das Vertrauen der Opfer gewinnen, dann für die Verwünschungen des Ex-Mannes oder der eigenen Mutter und Magierkunststückchen zur Wiedergewinnung des abhanden gegangenen Mannes oder des Talents immer mehr Geld verlangen und - wenn das Opfer den Klimbim satt hat - mit okkulten und weniger okkulten Vergeltungsschlägen zu drohen. Hatten die KundInnen (zum Kreis gehörten auch Männer, darunter Fußballer oder Musiker) kein Geld mehr, so vermittelte die Hexe gerne einen Kredithai. 

Die Affaire, die in den letzten Wochen vor die Kadis kam, offenbart eine Gemengelage, in der die Dummheit der Menschen, die Böswilligkeit der Betrügerinnen und der allgemeine Gesellschaftsverfall eine große Rolle spielen. Das TV-Dämchen, das nach einem angeblichen Schaden von fast einer halben Million Euro Anzeige bei der Staatsanwaltschaft leistete, ist kein Unschuldslamm: stimmen die Aussagen der mutmaßlichen Hexen, so wollte die Frau ihre eigene Mutter gerne tot sehen und war dafür bereit, nicht wenig Geld springen zu lassen. Natürlich steht hier Aussage gegen Aussage, aber dem rumänischen Publikum dürften die Hexen glaubwürdig erscheinen, da die TV-Schauspielerin sich bei verschiedenen Auftritten nicht unbedingt druckreife Wortgefechte mit der Mutter lieferte. 
Nun muss sich die Justiz mit dem Fall auseinandersetzen. Ein Richter am Landgericht des Bukarester Randbezirks Ilfov entschied, dass gegen die Hexen eigentlich nichts vorliegt. Sein beispielshafter Urteilsspruch sollte an jeder rechtswissenschaftlichen Uni durchgenommen werden: den Tatbestand des Betrugs könne man nicht festhalten, da die Opfer wussten, wofür sie bezahlen. Und Erpressung sei auch nicht gegeben, da eine vernünftige Person das Eintreten der Drohungen nicht annehmen konnte. Anders gesagt: die Opfer sind selber schuld, soviel gesunder Menschenverstand muss sein. Die Richter am Oberlandesgericht, wo die Staatsanwälte in Berufung gingen, waren anderer Meinung: die Hexen hatten anscheinend nicht nur Mystisches angedroht, sondern erklärt, sie würden urpersönliche Informationen, von denen sie erfahren hatten, an die Presse weitergeben. Und das sei nun einmal handfeste Erpressung.
Wie auch immer - jetzt will auch die Politik wählerwirksam mitspielen. Mehrere Abgeordnete wollen die Menschen notfalls per Antihexengesetz vor ihrer eigenen Dummheit schützen. Dagegen ist aber bekanntlich kein Kraut gewachsen.
 
 
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Der Kommentar

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