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Rumänien ist Geheimtipp für Datenschützer
Freitag, 24. Juni 2011
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Foto:
flickr.com/José Goulão
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Methoden, seine Privatsphäre auch im Internet zu schützen, gibt es viele: Emails verschlüsseln, über ein Proxy anonymisiert im Internet zu surfen, statt Google über alternative Maschinen zu suchen, die keine Spuren hinterlassen oder bei Online-Käufen besonders auf Schutz zu achten.
In Rumänien nehmen den Datenschutz zurzeit nur wenige ernst. Nach den im Juni von der Europäischen Kommission vorgelegten Ergebnissen einer EU-weiten Umfrage gehen Rumänen in der Regel besonders lax mit ihren persönlichen Daten im Internet um:
So prüfen hierzulande beispielsweise nur 13% der Internetnutzer, ob ihre Onlinekäufe auch gesichert sind - in Deutschland sind es 47%, Spitzenreiter ist Holland mit 57%. Und weniger als einer von zehn Nutzern justiert in Rumänien die Sicherheitseinstellungen seines Browsers für einen besseren Schutz der Privatsphäre.
Doch diese Minorität der Eingeweihten ist sehr lautstark: Als 2008 das rumänische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Parlament diskutiert wurde, brausten Datenschützer auf, wenn auch unter der falschen Annahme, dass jetzt Telefonate abgehört und Emails abgefangen werden könnten. Die Legislative fügte sich letztendlich dem Argument der Regierung, dass die VDS von der EU durch eine einschlägige Richtlinie gefordert wird, und verabschiedete das Gesetz weitgehend unverändert, so dass Telekommunikationsanbieter Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten für sechs Monate speichern sollten. Der Protest flaute ab. Wenige Monate später schmetterte das rumänische Verfassungsgericht das Gesetz sodann als verfassungswidrig ab - es verletze im Kern das in Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf den Schutz der Privatsphäre. Die Anbieter wurden demnach wieder in die frühere Lage versetzt, Daten nur zu handelsüblichen Zwecken zu speichern.
Die EU hängt allerdings an ihrer Richtlinie fest, wie ein Bericht der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament vom 18. April festhält: “Die Kommission erwartet von den Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt oder die von nationalen Gerichten beseitigte Gesetzgebung nicht ersetzt haben, dies schnellstmöglich zu tun. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Kommission das Recht vor, ihre Befugnisse aus den EU-Verträgen auszuüben.”
Rumänien ist damit in einer Zwickmühle: “Solange die Richtlinie verbindlich bleibt, riskiert Rumänien ein Vertragsverletzungsverfahren mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg”, sagt der auf IT- und Kommunikationsrecht spezialisierte Bukarester Anwalt Bogdan Manolea. Rumänien steht zwar unter Zugzwang, die Behörden halten sich aber bedeckt - Manolea zufolge sind die Perspektiven einer Gesetzesnovelle unklar: “Nach der Rechtslogik wäre es unmöglich, ein neues Gesetz zu verabschieden, das der EU-Richtlinie und der Entscheidung des Verfassunsgerichts gleichzeitig Rechnung trägt.” Rumänien und andere Länder, die zurzeit in der gleichen Lage sind - z.B. Deutschland, Tschechien oder Zypern, wo die Verfassungsgerichte die Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie als verfassungswidrig abgelehnt haben -, erhalten nun aber just vom EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx Rückendeckung: In einer Stellungnahme zum Kommissionsbericht hieß es Ende Mai, dass der EDSB “nach sorgfältiger Analyse des Bewertungsberichts der Kommission zu der Ansicht gelangt ist, dass die Richtlinie die Anforderungen der Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht erfüllt”. Die Lösung des Problems sieht auch Bogdan Manolea “bei der Union, nicht bei den Mitgliedstaaten“. Tatsächlich will die Europäische Kommission Ende des Jahres Vorschläge zur Änderung machen.
Die klare Absage des rumänischen Verfassungsgerichts an die Vorratsdatenspeicherung hat inzwischen die Wirtschaft aufhorchen lassen: Der deutsche VPN-Anonymisierer cyberghost, der weltweit über 800.000 Nutzer hat, verlegte Ende Mai sein Geschäft nach Rumänien - und die Reaktion der Kunden war vorwiegend positiv. Wie cyberghost-Geschäftsführer Robert Knapp erläuterte, fiel die Entscheidung neben strategischen und unternehmerischen Gründen auch aufgrund der “juristischen Großwetterlage in Deutschland”, wo gerade die Vorratsdatenspeicherung politisch gewollt wird, sowie eines konkreten Vorfalls, ein “Funke im Pulverfass, bei dem ein stellvertretender Bürgermeister aus Bayern, weil er beleidigt wurde, den kompletten Staatsapparat aufgefahren hat, um Daten Unschuldiger zu beschlagnahmen”. Rumänien taugt zwar kaum als Vorbild für Rechtssicherheit, doch - so Robert Knapp - “wir sind in keinem Land der Welt dagegen gefeiht, dass Gesetze sich verändern. Wir sind sozusagen eine Mischung zwischen kommerziellem Unternehmen und Bürgerbewegung und wissen, dass wir es hin und wieder mit schwierigen gesetzgeberischen Dingen zu tun haben. Wir werden sehen, was sich ändert und unser Geschäftsmodell anpassen”.