Streit um Bukarester Cathedral-Plaza-Tower landet in Straßburg
Betreiber verklagt Rumänien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Samstag, 21. Januar 2012
|
St.-Josefsdom und Cathedral-Plaza-Tower
Foto:
Wikipedia
|
In Rumänien schlägt der seit Jahren dauernde Rechtsstreit zwischen der Bukarester Erzdiözese der Römisch-Katholischen Kirche und dem Betreiber des Büroturms „Cathedral Plaza“ erneut hohe Wellen. Das Bauunternehmen „Millennium Building Development“, Eigentümer des in der unmittelbaren Nähe des Sankt-Josefsdoms entstandenen, 18 Stockwerke hohen Bürotempels, hat Rumänien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verklagt. Damit soll das Urteil eines Berufungsgerichts im rumänischen Suceava aufgehoben werden, das die Baugenehmigung für die Errichtung des Hochhauses für illegal befunden, den sofortigen Baustopp und den darauffolgenden Abriss des Gebäudes angeordnet hatte. Das Urteil hatte allerdings einen Haken, es setzte nämlich das vorangegangene, endgültige Urteil eines anderen Gerichts außer Kraft, das die Baugenehmigung für rechtens erachtet und somit die Klage der Erzdiözse zurückgewiesen hatte.
Die Geschichte ist kompliziert: Nach erstinstanzlichem Hickhack um die im Februar 2006 erteilte Baugenehmigung, befand ein Berufungsgericht in Ploiești am 25. Juni 2009, dass der Bau legal sei. Die bereits begonnenen Bauarbeiten gingen indessen weiter und waren im Oktober 2010 fast abgeschlossen, der Betreiber wollte ein Jahr später den umstrittenen Turmbau auch eröffnen, als der römisch-katholische Erzbischof Revision einlegte, obwohl der Richterspruch in Ploiești als endgültig und unwiderrufbar angesehen wurde. Daraufhin erachtete das Gericht in Suceava überraschenderweise, dass die Baugenehmigung doch illegal gewesen sei und hob das vorangegangene Urteil wieder auf. Die vom Bauunternehmer angestrebte Klage auf Annulierung wies dasselbe Gericht am 11. Juli 2011 zurück.
Nun beanstandet Ron Soffer, der Anwalt des Unternehmens „Millennium Millennium Building Development“, der übrigens auch den US-amerikanischen Milliardär George Soros vor dem EGMR vertritt, dass mit der Aufhebung eines rechtskräftigen und endgültigen Urteils nicht nur die geltende rumänische Gesetzgebung verletzt, sondern auch privates Eigentum praktisch „enteignet“ werde. Und dieses werde mit dem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausdrücklich geschützt.
Tatsächlich steht in Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK, dass niemandem sein Eigentum entzogen werden darf, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen. Gerade das sei im Disput um den Cathedral-Plaza-Tower eben nicht der Fall, wird Soffer von der Zeitung „România liberã“ zitiert, denn der ursprüngliche Streit sei nicht von der Legalität des Baus ausgegangen, sondern von einem sterilen Hin und Her um die für die Baugenehmigung zuständige Behörde und um die Auslegung unkohärenter Gesetze.
Unter den Behörden und ranghohen Kommunalpolitikern, die den umstrittenen Bau mit dem öffentlichen Interesse „einklänglich“ fanden und folglich die Baugenehmigung erteilten, zählen der damalige wie heutige Bezirksbürgermeister Andrei Chiliman, der damalige Oberbürgermeister Adriean Videanu, die Bukarester Allgemeine Stadtratsversammlung (CGMB), das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und öffentliche Bauarbeiten und das Kulturministerium.